Psychiatrie
Führerscheingutachten
Im Falle eines Entzuges der Lenkerberechtigung kann es sein, dass von der zuständige Behörde (Amtsarzt) eine fachärztliche Stellungnahme auf dem Fachgebiet der Psychiatrie erfordert wird, um eine Lenkerberechtigung wieder auszustellen.
Als Fachärztin für Psychiatrie erstelle ich psychiatrisch fachärztliche Stellungnahmen (Beurteilung der kraftfahrspezifischen Leistungsfähigkeit bzw. der psychischen Eignung zum Lenken eines Kraftfahrzeuges) gemäß FSG-GV (Führerscheingesetz-Gesundheitsverordnung)